
NÜTZLICH UND SINNVOLL.
Alles, was Sie für das Jahr 2023 wissen müssen.
Um den Rest kümmere ich mich für Sie.
Abgabefristen Einkommensteuererklärungen
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Nicht beratene Steuerpflichtige: Veranlagungsjahr 2022 bis 02.10.2023
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Bei Abgabe durch Steuerberater automatische Fristverlängerung bis zum 31.08.2023 für das Veranlagungsjahr 2021, bis zum 31.07.2024 für das Veranlagungsjahr 2022 und bis zum 02.06.2025 für das Veranlagungsjahr 2023.
Möglichkeit der Abgabe von Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer
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Bei freiwilliger Abgabe maximal vier Jahre rückwirkend, d.h. in 2023 können noch Erklärungen für 2019, 2020, 2021 und 2022 abgegeben werden
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CHECKLISTE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG.
Helfen Sie mir ein wenig. Schauen Sie sich hier an, womit ich Ihr Steuerergebnis verbessern kann.
MANDANTEN-RUNDBRIEFE
Immer aktuell finden Sie hier die wichtigsten Themen und Hinweise aus dem „Steuer-Dickicht“ – für Sie gut verständlich aufbereitet und zum Download.
