NÜTZLICH UND SINNVOLL.

Alles, was Sie für das Jahr 2025 wissen müssen.
Um den Rest kümmere ich mich für Sie.

Abgabefristen Einkommensteuererklärungen

  • Nicht beratene Steuerpflichtige: Veranlagungsjahr 2024 bis 31.07.2025
  • Bei Abgabe durch Steuerberater automatische Fristverlängerung bis zum 02.06.2025 für das Veranlagungsjahr 2023, bis zum 30.04.2026 für das Veranlagungsjahr 2024 und bis zum 01.03.2027 für das Veranlagungsjahr 2025.

Möglichkeit der Abgabe von Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer

  • Bei freiwilliger Abgabe maximal vier Jahre rückwirkend, d.h. in 2025 können noch Erklärungen für 2021, 2022, 2023 und 2024 abgegeben werden

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CHECKLISTE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG.

Helfen Sie mir ein wenig. Schauen Sie sich hier an, womit ich Ihr Steuerergebnis verbessern kann.

MANDANTEN-RUNDBRIEFE

Immer aktuell finden Sie hier die wichtigsten Themen und Hinweise aus dem „Steuer-Dickicht“ – für Sie gut verständlich aufbereitet und zum Download.